fischerjugend

Unsere Jungfischerinnen und Jungfischer sind ein wichtiger Bestandteil des Vereins. Sie sind nicht nur die Zukunft unseres Vereins, sie sind auch diejenigen, die der nächsten Generation die große Bedeutung eines intakten Ökosystems vermitteln können. Es ist uns ein Anliegen unserem Nachwuchs schon frühzeitig das Verhalten in der Natur und den Umgang mit Tieren und Pflanzen nahe zu bringen. Nur wenn es uns gelingt, neben der Leidenschaft für das Angeln auch die Achtung vor der Natur zu vermitteln, werden aus Jungen und Mädchen waidgerechte, verantwortliche Angler, die später einmal in unsere Fußstapfen treten und im Verein Verantwortung übernehmen können.

Die Jugendgruppe besteht aktuell aus etwa 10 Mitgliedern zwischen 10 und 18 Jahren. Neben der Vermittlung der weitumfassenden Themen (Gerätekunde, Biologie am Gewässer oder rechtliche Grundlagen) rund ums Angeln, erwarten die Jungs und Mädels gemeinsame Fischen bei denen die unterschiedlichsten Angelmethoden ausprobiert werden. Primär trifft man sich an den vereinseigenen Seen und der Tauber. Im Rahmen eines Zeltlagers, Gast- oder Pokalfischens werden aber auch weitere, neue interessante Gewässer befischt.

Das große Anliegen unsererseits ist es, die Interesse an Fischerei, Natur und Umwelt zu wecken, handwerkliche Fähigkeiten auszubauen und den Gruppensinn zu fördern. Selbstverständlich gehört es auch dazu, die Wissensbasis für die staatliche Fischerprüfung legen.

Seid ihr jetzt neugierig geworden? Dann nehmt doch einfach Kontakt mit unserem Jugendwart Michael Hammel auf. Gerne könnt Ihr auch zu einem kostenlosen Schnupperfischen vorbeikommen.

Jugendwart

Michael Hammel

oder an unseren 1. Vorstand
Herrn Theo Hauer
E-Mail: bfv-rothenburg@t-online.de

Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann mein Kind in die Jugendgruppe?

Ihr Kind kann und darf ab den 10 Lebensjahr mit einem gültigem Jugendfischereinschein in die Jugendgruppe eintreten!

Wo bekommt man den Jugenfischereischein her?

Generell bekommen Sie den Jugendfischereischein auf Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt in der Sie wohnen. Dieser kostet eine Gebühr von ca. 35€.

Wie lange gilt so ein Jugendfischeischein?

Generell gilt der Jugendfischereischein bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Der Jugendfischer kann ab seinem 12. Lebensjahr  eine Angelscheinprüfung ablegen, um somit den richtigen Angelschein zu erlangen.

Dürfen Mädchen auch Angeln?

Natürlich sind auch Mädchen herzlich Willkommen.

Weitere häufig gestellte Fragen

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