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Im Fischereiverein kann man Mitglied werden.

NEU: Jetzt noch attraktiver für die Jugend!

Arbeitsdiensteinlage für Jugendliche bis 18 Jahre entfällt komplett. Die Einlage wird erst für aktive Jugendliche mit Prüfung ab 18 Jahre fällig.

Aufnahme in den Verein

Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beantragt werden, hierzu steht ein entsprechender Aufnahmeantrag zur Verfügung.
Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Abmeldebestätigung alter Fischereiverein (nur falls anwendbar)

Es ist zu beachten, dass durch die Aufnahme in den Verein kein Anspruch auf einen Jahreserlaubnisschein geltend gemacht werden kann. Vor der Ausübung der Fischerei in den Vereinsgewässern muss die Staatliche Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Eine evtl. vorherige oder weiter bestehende Mitgliedschaft in einem anderen Fischereiverein ist bei der Beantragung  mit anzugeben.

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