Gastkarten / Ausgabe von Tageskarten
Erlaubnisscheine können auf folgende Art und Weise bezogen werden:
- SHELL STATION Rothenburg, Nördlinger Str. 7, 91541 Rothenburg o.d.T. Tel. 09861-8739693
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 5.00-23.00 Uhr, Sa. 6.00 – 23.00 Uhr, So. 7.00 – 23.00 Uhr
Kleinsortiment Angelzubehör und Angelköder vorhanden
Die Tageskarten für Gastfischer kosten NEU: 18 Euro für Erwachsene und 10 Euro für Jugendliche.
Zur Ausübung der Angelfischerei in den Vereinsgewässern gelten die Sonderbestimmungen für Gastfischer, welche zwingend mitzuführen sind.
Wo darf als Gastfischer geangelt werden?
Angelseen
- Neusitz: See 5
- Windelsbach: Ödenbach-Krausenweiher (außer im Schutzgebiet!)
Fließgewässer
- Tauber: Vom Wehr oberhalb der Barbarossabrücke flussabwärts bis Wehr an der Kläranlage (ohne Mühlbäche!)
Wie darf geangelt werden?
- In den Seen darf mit 2 Handangeln und einem Köder je Angel gefischt werden. Das Fischen mit Köderfisch, Fischfetzen, Blinker, Wobbler und Gummifischen ist nicht erlaubt.
- In der Tauber ist das Fischen nur mit 1 Handangel und einem Köder erlaubt. Das Fischen mit Naturködern und künstlichen Maden, Mais etc. ist verboten. Erlaubt sind Blinker, Spinner, Wobbler, Fliege, Gummifisch mit einem einfachen Haken.
Wann darf geangelt werden?
NEU: Die Angelzeiten sind von 5:00 – 22:00 Uhr
Was darf gefangen werden?
Jeder angeeigenter Fisch ist sofort am Wasser mit Datum, Länge und Gewässer in die Fangkarte einzutragen, Weißfische am Ende des Fischens.
Tageskarte:
- 2 Forellen
- 2 Karpfen oder 2 Schleien
- 3 Aale
- 1 Waller
- 10 Weißfische
Schonmaße und Schonzeiten
Die Schonmaße und Schonzeiten beziehen sich auf das Bayerische Fischereigesetz bzw. der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken
- Karpfen: 35 cm
- Schleien: 26 cm
- Aal: 50 cm
- Waller: —
- Forelle: 28 cm
- Weißfische: 25 cm
Hecht und Zander sind gesperrt!
Achtung: Für Hecht, Regenbogenforelle, Zander und Aal besteht in der Tauber kein Schonmaß und keine Schonzeiten, da es ein ausgewiesenes Salmonidengewässer ist (vgl. Bezirksverordnung vom 31.03.2011).
Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische ist der Haken schonend zu entfernen. Die Fische sind, sofern sie noch lebensfähig sind, sofort zurückzusetzen.
Verangelte Fische müssen mitgenommen und eingetragen werden.
Das Ausnehmen und Entschuppen der Fische ist am Wasser nicht gestattet.
Grenzen
Die an der Tauber durch Schilder markierten Grenzen sind einzuhalten.
Kontrollen
Dem Kontrolleur sind auf Verlangen vorzuzeigen:
- Fang
- Tageskarte
- Fischereischein
- Montage
Bei Verstößen gegen das Bayerische Fischerei-, Tierschutz- oder Naturschutzgesetz oder gegen die Sonderbestimmungen des Vereins muss mit einer Anzeige bzw. mit dem sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines gerechnet werden, sowie mit einer Weitermeldung an den Verband.
Parken
Das Befahren der Wirtschaftswege oder Wiesenwege entlang der Tauber ist nicht gestattet.
Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt, nicht jedoch auf Wirtschaftswegen.
Allgemeines
Für entstandene Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
Sonderbestimmungen für Gastfischer des Bezirks-Fischerei-Verein Rothenburg 1899 e. V.
Stand: 01.01.2021
Zur Ausübung der Angelfischerei in den Vereinsgewässern des Bezirks-Fischerei-Verein Rothenburg ob der Tauber 1899 e. V. (BFV)
gelten die nachfolgend aufgeführten Sonderbestimmungen.
Diese sind von jedem Gastfischer zu lesen, zu unterschreiben und zwingend mitzuführen!
Es darf nur an dem Gewässer gefischt werden, welches auf dem Fischereierlaubnisschein angekreuzt ist.
1. Angelseen:
– Neusitz: See 5
– Windelsbach: Ödenbach – Krausenweiher (Achtung: im Schongebiet ist das Fischen verboten!)
2. Fließwasser:Tauber: vom Wehr oberhalb der Barbarossabrücke (Rothenburg o.d.T.), flussabwärts bis zum Wehr unterhalb der Kläranlage
(unterhalb Ortschaft Detwang):
Bitte beachten Sie:
Das Betreten der Wehre ist verboten!
Die an den Fließgewässern durch Schilder markierten unteren und oberen Grenzen sind zwingend einzuhalten!
An der Tauber ist das Fischen in Mühlbächen verboten!
3. Fangmethoden:
– Angelseen:
Es darf generell mit 2 Handangeln ohne Mehrfachhaken und nur einer Anbissstelle je Angel gefischt werden. Das
Fischen mit Köderfisch, Fischfetzen, Kunstködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch etc.) ist verboten!
– Tauber:
Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden. Diese ist zwingend mit Kunstköder (Blinker, Spinner, Wobbler,
Fliege, Gummifisch etc.) mit Einzelhaken zu bestücken. Alle weiteren Angelmethoden sind verboten!
4. Angelzeiten:
Gastfischer dürfen sich von 05:00 – 22:00Uhr auf dem Grundstück des BFV aufhalten und auch in dieser Zeit fischen.
Außerhalb dieser Zeiten ist neben dem Angeln, auch das Parken, Zelten/Lagern und generelle Aufhalten auf dem Grundstück
NICHT erlaubt.
5. Fangerlaubnis:
Es dürfen nur die nachfolgend aufgeführten Fischarten, in der angegebenen Tageshöchstfangmenge angeeignet werden.
– 2 Bachforellen
– 2 Karpfen oder 2 Schleien
– 3 Aale
– 1 Wels
– 10 Weißfische (Rotauge, Rotfeder, Brachse, Giebel etc.)
Jeder angeeignete Fisch ist unmittelbar nach dem Fang am Wasser mit Datum, Länge und Gewässer in die Fangkarte
einzutragen. Weißfische können am Ende des Angelns gesammelt eingetragen werden.
6. Schonzeiten und –maße:
Es gilt das Bayerische Fischereigesetz bzw. die Regelungen der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken (in der
aktuell gültigen Fassung).
Bachforelle 28cm
Karpfen 35cm
Schleie 26cm
Aal 50cm
Wels —
Hecht und Zander sind ganzjährig gesperrt.
Achtung: Für Aal, Hecht, Regenbogenforelle und Zander bestehen in der Tauber kein Schonmaß und keine Schonzeit, da die
Tauber ein ausgewiesenes Salmonidengewässer ist. (gem. Bezirksverordnung vom 31.03.2011)
7. Gewässerordnung:
– Bei untermaßigen oder während der Schonzeit gefangenen Fischen ist der Haken schonendst zu entfernen. Die
Fische sind, sofern sie noch lebensfähig sind, sofort zurückzusetzen.
– Verangelte (nicht mehr lebensfähige) Fische müssen mitgenommen und in die Fangkarte eingetragen werden.
– Das Ausnehmen und Abschuppen der gefangenen Fische am Wasser ist verboten!
– Eisangeln und Bootsangeln ist verboten!
– Das Zelten und Anlegen einer offenen Feuerstelle am Boden ist verboten!
– Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!
8. Kontrollen:
– Den Kontrolleuren des Bezirks-Fischerei-Verein sind auf Verlangen der gültige Fischereischein, die Erlaubniskarte
samt unterschriebenen Sonderbestimmungen, der Fang sowie die verwendeten Montagen vorzuzeigen.
– Bei Verstößen gegen das Bayerische Fischerei-, Tierschutz-, Naturschutzgesetz und/oder diese
Sonderbestimmungen, muss mit sofortigem Entzug der aktuellen Erlaubniskarte, sowie etwaiger Erlaubniskarten für
Folgetage, gerechnet werden. Vorab entrichtete Kartengebühren werden gesamthaft vom BFV einbehalten.
– Weiterhin darf bei Verstößen der Fang beschlagnahmt werden, eine Meldung an den Verband erfolgen oder Ihr
Vergehen zur Anzeige gebracht werden.
– Vorstandsmitglieder können Sie mit einem Platzverweis belegen und Sie lebenslang für unsere Gewässer sperren.
9. Parken:
– Das Parken am See 5 und Ödenbachsee ist nur auf den hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkplätzen
erlaubt.
– Das Befahren und Parken auf Wiesen- und Wirtschaftswegen ist an allen Gewässern grundsätzlich verboten!
10. Allgemeines:
– Für entstandene Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
– Nach dem Fischen ist die Fangkarte, in die an den Gewässern vorhandenen Briefkästen oder dem Briefkasten am
Fischerheim Neusitz, einzuwerfen. Nur so kann ein ordentlicher Besatz auch in der Zukunft sichergestellt werden!
Petri Heil!
Theo Hauer
1. Vorstand
Unterschrift des Erlaubnisscheininhabers
1. Vorstand mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich diese
Sonderbestimmungen gelesen und verstanden habe und diese
allumfänglich anerkenne.